MP3 - allgemeine Rechtslage
Die Rechtslage bei dem Thema MP3 ist ein sehr strittiges Thema, da diese noch nicht vollkommen geklärt
ist bzw. gerade erst entwickelt wird. Zum einen versucht die Plattenindustrie durch Einführung von Kopierschutzverfahren
den Internethandel zu stoppen, wodurch sich der User in seinem recht als Verbraucher jedoch eingeschränkt fühlt.
Um die miliardenschweren Schäden, die durch Filesharing entstehen, einzudämmen wird zurzeit ein EU-weites Urheberschutzgesetz
entwickelt, dass vor allem den Künstler schützen soll.
Beim Herunterladen aus dem Internet muss auch heute schon beachtet werden, dass man nur Dateien anbieten darf wenn man selbst der Urheber, spricht der Künstler ist, oder diese Dateien nicht urheberrechtlich geschützt sind. Urheberrechtlich geschütztes Material darf dahingegen nur heruntergeladen werden wenn es bei legalen Downloadportalen kostenpflichtig erworben wurde. Von daher muss man sich bei unbekannter Herkunft einer Datei, vor dem Download zunächst über den Urheberschutz informieren. Hierbei darf man nicht so naiv sein wie z.B. beim Kauf von besonders günstiger Ware, die sich später als Hehlerware herausstellt.
Völlig legal ist es allerdings eigene CDs zu rippen um sie auf dem eigenen PC anzuhören oder auf einen portablen MP3-Player zu übertragen. Des Weiteren darf man Sicherheitskopien und eigene Sampler erstellen und diese an enge Bekannte weitergeben solange dafür keine Gegenleistung verlangt wird. Um diese Kopien erstellen zu können muss man in den meisten Fällen Kopierschutzverfahren umgehen. Dies ist allerdings nur legal, wenn man keine so genannten Crack-Tools benutzt (gilt auch bei Computerspielen).
Diese Möglichkeit dürfte nach dem Beschluss des neuen EU- Urheberschutzgesetzes bald auch verboten sein, da man sich dabei an den USA orientiert, wo sogar das erstellen von Sicherheitskopien verboten ist. Dies stört dann vor allem den User, da die Lebensdauer einer gewöhnlichen CD nicht unbegrenzt ist und ohne die Erstellung einer Sicherheitskopie der Hör- bzw. Spielgenuss ein jähes Ende finden kann. Für Betreiber eigener Homepages ist es außerdem noch wichtig keine Links zu Seiten anzugeben, auf welchen man illegal Dateien downloaden kann, da man als Linkpartner für deren Inhalt verantwortlich ist und sich somit als Mit-Anbieter der Dateien strafbar macht. Bleibt also noch Abzuwarten was in Zukunft noch erlaubt sein wird und was nicht. Sicherlich bietet dieses Thema noch eine Menge Gesprächsstoff.